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   BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23   

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BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23 (https://dejure.org/2023,23192)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2023 - 2 StR 75/23 (https://dejure.org/2023,23192)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 (https://dejure.org/2023,23192)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den Taten des Angeklagten und dessen Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines symptomatischen Zusammenhangs zwischen den Taten des Angeklagten und dessen Hang zu einem übermäßigen Betäubungsmittelkonsum

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Schließlich spricht der nach dem Tatbild methodisch aufgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte - die Taten des Angeklagten beziehen sich auf über 400 kg Marihuana und 2 kg Kokain, wobei er innerhalb von nicht einmal drei Monaten einen Gewinnanteil von mindestens 14.000 EUR erzielte - gegen einen symptomatischen Zusammenhang (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.; Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es alleine darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vgl. auch Dannhorn in NStZ 2012, 414, 416; SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 64 Rn. 27).

    Schließlich spricht der nach dem Tatbild methodisch aufgebaute und durchgängig kontrollierte Betäubungsmittelhandel des Angeklagten, der maßgeblich auf den schnellen Gewinn zielte - die Taten des Angeklagten beziehen sich auf über 400 kg Marihuana und 2 kg Kokain, wobei er innerhalb von nicht einmal drei Monaten einen Gewinnanteil von mindestens 14.000 EUR erzielte - gegen einen symptomatischen Zusammenhang (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; Beschluss vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15, juris Rn. 4; Senat, Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    a) Zunächst erscheint fraglich, ob mit Blick auf die Drogenabstinenz des Angeklagten seit seiner Festnahme am 23. Juni 2021 überhaupt ein Hang zum maßgeblichen Urteilszeitpunkt sicher feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22, juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 2 StR 599/18, juris Rn. 15).

    Des Weiteren kann offenbleiben, ob die Annahme eines im Urteilszeitpunkt vorhandenen Hangs des Angeklagten (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 2 StR 599/18, juris Rn. 15), berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, bereits deshalb rechtsfehlerhaft ist, weil sich die Strafkammer vom Kokainkonsum des Angeklagten alleine aufgrund der pauschalen und unsubstantiierten Einlassung des Mitangeklagten U.    überzeugt hat, ohne dabei im Rahmen einer gebotenen kritischen Gesamtwürdigung entgegenstehende objektivierbare Erkenntnisse, etwa die Vorstrafen des Angeklagten, die durchgeführte toxikologische Untersuchung sowie die Angaben des Angeklagten bei der Eingangsuntersuchung in der JVA    in den Blick zu nehmen.

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    (1) Ein symptomatischer Zusammenhang liegt vor, wenn der Hang alleine oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Verhalten auch für die Zukunft zu erwarten ist (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2015 - 1 StR 379/15, juris Rn. 8; vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, juris Rn. 4); mithin die konkrete Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 172; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).

    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder mittelbar über den Erlös aus der Verwertung der Beute auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum gedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 173; Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Ein solcher Zusammenhang ist typischerweise gegeben, wenn die Straftat unmittelbar oder mittelbar über den Erlös aus der Verwertung der Beute auch der Beschaffung von Drogen für den Eigenkonsum gedient hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22, NStZ-RR 2023, 172, 173; Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Die hangbedingte Gefährlichkeit muss sich in der konkreten Tat äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 f.; Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, juris Rn. 42).
  • BGH, 01.03.2023 - 4 StR 349/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Vorliegen zum Urteilszeitpunkt,

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    a) Zunächst erscheint fraglich, ob mit Blick auf die Drogenabstinenz des Angeklagten seit seiner Festnahme am 23. Juni 2021 überhaupt ein Hang zum maßgeblichen Urteilszeitpunkt sicher feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 4 StR 349/22, juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 2 StR 599/18, juris Rn. 15).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Das zu Gunsten des Angeklagten wirkende Rechtsmittel (§ 301 StPO) (BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, juris Rn. 7 mwN und vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11, juris Rn. 20 mwN) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB beschränkt.
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23
    Das zu Gunsten des Angeklagten wirkende Rechtsmittel (§ 301 StPO) (BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, juris Rn. 7 mwN und vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11, juris Rn. 20 mwN) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB beschränkt.
  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91

    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine

  • BGH, 28.08.2013 - 4 StR 277/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 379/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer

  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 311/12

    Begriff des Hanges und des symptomatischen Zusammenhangs bei Cannabisabhängigkeit

  • BGH, 17.11.2010 - 2 StR 356/10

    Sicherungsverwahrung (Hang)

  • BGH, 23.02.2022 - 6 StR 650/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht;

  • BGH, 15.07.2020 - 4 StR 89/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Rauschtat: Symptomcharakter der Tat,

  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

  • BGH, 01.03.2022 - 4 StR 2/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; symptomatischer Zusammenhang:

  • BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in

  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Damit ist dem Senat bereits eine Prüfung der insoweit maßgebenden Erwägungen der Strafkammer verwehrt, weshalb die Anordnung der Unterbringung schon aus diesem Grunde der Aufhebung unterliegt (zu den Darstellungsanforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, Rn. 14 und vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 mwN); dies zumal sich der Symptomcharakter der vom Landgericht als unentgeltliche Abgabe ausgeurteilten Betäubungsmittelgeschäfte auch nicht von selbst erschließt.
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Die Annahme des symptomatischen Zusammenhangs scheidet in Ansehung dessen zukünftig insbesondere in Fällen aus, in denen die Anlasstat dazu begangen wird, um - neben dem Drogenkonsum - den eigenen, womöglich aufwendigen Lebensbedarf zu finanzieren (vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2023 - 6 StR 398/22 Rn. 10 und vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12 und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 [zu § 64 StGB aF]).

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es allein darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 47; so bereits BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN und vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 7; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 16 ff. [jew. zu § 64 StGB aF]).

  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 181/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Die zugunsten des Angeklagten eingelegte und wirksam auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschränkte (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 6 mwN) Revision der Staatsanwaltschaft hat Erfolg.
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